So bringen Sie ein Fahrzeug mit ausländischem Kennzeichen in die Türkei

Informationen zu Anforderungen und erforderlicher Dokumentation

Die Türkei ist ein großartiges Reiseziel für diejenigen, die eine neue und aufregende Landschaft erkunden möchten. Für diejenigen, die dies mit einem eigenen Fahrzeug tun möchten, entweder mit einem eigenen oder einem geliehenen Fahrzeug, ist es wichtig, die notwendigen Voraussetzungen und Bedingungen zu kennen, die vor dem Grenzübertritt erfüllt werden müssen.

Ausländer, die mit einem Fahrzeug in die Türkei einreisen möchten, müssen die Voraussetzung eines Wohnsitzes im Ausland erfüllen. Dies bedeutet, dass Sie sich im letzten Jahr mindestens 185 Tage im Ausland aufgehalten haben. Der Nachweis hierfür kann über die Online-Wohnsitzauskunft erfolgen.

Zu den für die Einreise erforderlichen Unterlagen gehören eine Eigentumsbescheinigung, ein Reisepass oder ein Ausweisdokument, das den Reisepass ersetzt, sowie eine Verkehrsversicherungspolice. Bei Mietfahrzeugen ist zusätzlich ein Mietvertrag und eine Vollmacht erforderlich, wenn das Fahrzeug per Vollmacht ankommt.

Fahrzeuge von im Ausland lebenden türkischen Staatsbürgern und Ausländern mit einer Aufenthaltserlaubnis in der Türkei dürfen unter Berücksichtigung der Aufenthaltserlaubnisdauer maximal 730 Tage in der Türkei bleiben. Fahrzeuge ausländischer Staatsbürger, die keine Aufenthaltserlaubnis in der Türkei haben, dürfen dagegen nur 90 Tage bleiben.

Es ist möglich, ein Fahrzeug mit einem fremden Kennzeichen per Vollmacht oder Leasing in die Türkei zu bringen. Alle Vorschriften zur Eigentumsübertragung müssen befolgt werden. Das Fahrzeug darf nur von der Person genutzt werden, deren Name bei der Einreise in die Türkei registriert ist, oder deren Ehepartner, Mutter, Vater oder Kindern, die ebenfalls im Ausland wohnen. In Fällen, in denen die Person das Land verlässt und ihr Fahrzeug zurücklässt, müssen die Dokumente bei einer Zollstelle eingereicht werden. Das Fahrzeug muss entweder beim Zollamt abgegeben werden oder die Person muss eine Verpflichtungserklärung mit zwei Kopien vorlegen, aus der hervorgeht, dass das Fahrzeug nicht von einer anderen Person genutzt wird.

Indem sie sich mit allen Vorschriften und Bedingungen vertraut machen, können Ausländer mit dem Fahrzeug ihrer Wahl einen sicheren und reibungslosen Besuch in der Türkei genießen.

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