Türkischer Pass durch Investitionen in Immobilien
Wenn Sie in Immobilien in der Türkei investieren, können Sie die türkische Staatsbürgerschaft erhalten. Und nicht nur Sie, sondern auch Ihr Ehepartner sowie Ihre Kinder unter 18 Jahren.
Jede Immobilie muss daraufhin überprüft und genehmigt werden, ob sie für die Erlangung der Staatsbürgerschaft geeignet ist. UNIQ Real Estate Manager erledigen dies für Sie vor Vertragsunterzeichnung.
Dies sind die zwingenden Voraussetzungen für die Beantragung der Staatsbürgerschaft:
• Der Antragsteller hat mindestens 400.000 US-Dollar in Immobilien investiert: Es kann sich um eine oder mehrere Immobilien handeln, die jedoch in einem Vertrag zusammengefasst sind.
• Ein Sachverständiger der zuständigen Behörden sollte die Immobilie beurteilen. Der Mindestwert der Immobilie muss laut Katasterbewertung 400.000 US-Dollar betragen.
• Der amtlich deklarierte Wert der Immobilie muss bei Vertragsunterzeichnung und/oder Einreichung der Eigentumsurkunde beim türkischen Katasteramt mindestens 400.000 US-Dollar betragen.
• Die Immobilie kann nicht von einem ausländischen Eigentümer gekauft werden, das heißt, der Eigentümer der Immobilie oder mehrerer von ihnen muss ein Türke sein.
• Der Antragsteller darf die Immobilie drei Jahre lang nicht verkaufen.
• Der Gesamtpreis der Immobilie ist per Banküberweisung in türkischer Lira an den Verkäufer zu zahlen. Die Zahlung muss durch einen Bankbeleg bestätigt werden, aus dem hervorgeht, dass die Transaktion vom Konto des Käufers auf das Konto des Verkäufers erfolgt ist.
• Diese Immobilie kann nicht auf den Namen einer anderen Person, einschließlich des Ehegatten oder der Kinder des Antragstellers, eingetragen werden.
Die neuesten Änderungen im türkischen Immobilienkaufgesetz im Jahr 2023!
Ab 2023 ist es nicht mehr möglich, eine Immobilie in mehrere Anteile aufzuteilen und für einen Teil die Staatsbürgerschaft zu erlangen. Also eine Anlage – ein Vertrag – ein Eigentümer.
Wenn Sie beispielsweise aufgrund der türkischen Staatsbürgerschaft eine Immobilie kaufen, werden Reisepässe nicht nur für den Eigentümer, sondern für die gesamte Familie ausgestellt. Das Familienoberhaupt wird in der Eigentumsurkunde (TAPU) als Eigentümer aufgeführt. Ein Ehegatte und seine Kinder unter 18 Jahren können die Staatsbürgerschaft auf der Grundlage einer Eigentumsurkunde erhalten.
Wenn Sie nicht verwandt oder verheiratet sind, können Sie keine Wohnung kaufen, sie in Anteile aufteilen und keine Pässe erhalten.
1. Ein Objekt – ein Reisepass. Diese Regelung gilt für unverheiratete Personen, die einen Reisepass für den Besitz einer Aktie erhalten möchten.
Wenn Sie drei oder mehr Immobilien kaufen, muss für die Erlangung der türkischen Staatsbürgerschaft für den Gesamtinvestitionsbetrag ein Vertrag für alle Immobilien vorliegen.
2. Der Vorbesitzer der Immobilie muss seit mindestens 3 Jahren türkischer Staatsbürger sein!
3. Vermögenswerte wurden bisher nicht zur Erlangung der Staatsbürgerschaft verwendet. Sobald Sie die Staatsbürgerschaft für die erworbene Immobilie in Alanya erhalten, kann niemand anderes die Staatsbürgerschaft dafür erhalten.
Um Probleme und Komplikationen bei der Erlangung einer Aufenthaltserlaubnis und Staatsbürgerschaft zu vermeiden, befolgen Sie IMMER diese einfachen Regeln:
1. Teilen Sie Ihrem Vorgesetzten immer den Grund für den Kauf der Immobilie mit. Dadurch sparen Sie Zeit, da wir nur Objekte anbieten, die Ihren Anforderungen entsprechen.
2. Sagen Sie uns Bescheid, wenn Sie einen Pass für die Gesamtinvestition in mehrere Immobilien erhalten möchten. Unsere Manager werden jeden von ihnen überprüfen.
UNIQ Real Estate behält alle Aktualisierungen genau im Auge, daher sollten Sie uns auch folgen, um immer über die Gesetzesänderungen in Bezug auf Immobilien in der Türkei informiert zu sein.
Erforderliche Dokumente für die Beantragung der türkischen Staatsbürgerschaft durch eine Immobilieninvestition:
• Anmeldeformular
• Reisepass
• 12 biometrische Fotos des Antragstellers
• Geburtsurkunde mit Apostille
• Krankenversicherung
• Meldebescheinigung
• Heiratsurkunde mit Apostille oder Scheidungsurkunde mit Apostille
• Sterbeurkunde des Ehepartners (bei Witwe/Witwer)
• Steuerbeleg
• Vollmacht
• eine Eigentumsbescheinigung oder ein Dokument, das den Kauf einer Immobilie bestätigt
• Alle Dokumente müssen notariell beglaubigt und von einem Übersetzer ins Türkische übersetzt werden.